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 Mit einem Liter von Berlin nach Lissabon
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 Ein verrücktes Skateboard mit Motor
 Aktion „Safety Stars“ sucht die besten jungen Fahrer
 DVR und VIVA schalten Fernsehspots zur Verkehrssicherheit
 Große Gaudi beim Gletscherkuss in Laax
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 Breiter, schneller, tiefer
 „Die Partner“: Fairer Verkehr läuft besser
 Mit Tempo 70 durch die Kugel
 Deutschlands beste junge Fahrer
 Golf + Trabbi = Gobbi
 Super Mario ließ alle hinter sich
 Balance auf einem Rad
 Deutschlands beste Autofahrer
 Gesucht: Deutschlands beste Autofahrer 2005
 Wenn Autos Hip-Hop tanzen
 BG/DVR-Jugendaktion 2004 „Time out – macht Müde munter“
 Airboarding
 Tanzend zur Arbeit
 S-Führerschein: Gefährliche Freiheiten
 Bremsen bis die Sohlen qualmen
 Ein kleiner Sturz und viel Spaß
 Rasende Rasenmäher
 FIT, FUN, FREE – Gewinner der Jugendaktion 03
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 Nachtbus-Datenbank hilft weiter
 Schrauben, drehen, tiefer legen
 BG/DVR-Jugendaktion für Sicherheit auf zwei Rädern – Bladenight-Trip zu gewinnen
 „Charakter im Fuß"
 Faszination Auto – IAA 2003
 Faszination Auto 2 – IAA 2003
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 Mit Joystick oder Drehknopf – mobil mit Handycap
 Heiße Action – coole Sieger
 Heißer Flirt im Stau
 Der Traum vom Luxus
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Schrauben, drehen, tiefer legen

Tuning: Nicht alles, was toll aussieht, ist erlaubt

Breite Reifen, Edelstahlfelgen, Zwillingsauspuff, geriffelte Bleche im Fußraum – die Welt des Tunings ist für Bastelfreaks scheinbar ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Aber Vorsicht: Viele bauliche Veränderungen müssen von der Kfz-Zulassungsstelle abgesegnet und im Fahrzeugschein eingetragen werden, einige gefährden sogar den Verkehr und sind deshalb nicht zugelassen.



Jede noch so kleine bauliche oder technische Änderung kann die Betriebserlaubnis gefährden – beispielsweise Frontspoiler, Heckflügel, getönte Scheiben oder Zusatzscheinwerfer. Wirken sich die Veränderungen auf die Verkehrssicherheit, das Abgas- und Geräuschverhalten oder die Fahrzeugart aus, erlischt die Betriebserlaubnis. Ein solches Fahrzeug würde bei einer Verkehrskontrolle aus dem Verkehr gezogen. Und das hätte erhebliche Konsequenzen für Halter und Fahrer, nämlich sechs Punkte in Flensburg. Noch schlimmer: Bei einem Unfall müssen Halter und Fahrer des Fahrzeugs zumindest teilweise für die Schäden haften.



Nicht zulässig ist beispielsweise eine Unterbodenbeleuchtung, da zusätzliche Lichtquellen zur Ablenkung beitragen und die Erkennbarkeit eines Autos erschweren. Auch beim Motorsound gibt es für „sportliches Klangdesign“ klare Grenzen. Tuningteile brauchen ein so genanntes Teilegutachten, damit das Fahrzeug die Betriebserlaubnis behält. Gibt es ein solches Gutachten nicht, muss es von einer Technischen Prüfstelle angefertigt werden. Die jeweiligen Veränderungen am Fahrzeug werden dann in die Fahrzeug-Papiere eingetragen. Auf alle Fälle empfiehlt es sich, vor Umbaumaßnahmen den Rat einer technischen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) einzuholen. Das erspart unnötigen Ärger und Kosten.



Bei der IAA im September in Frankfurt war eine ganze Halle dem Thema Tuning gewidmet.


 

   
 
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