Schrauben, drehen, tiefer legen
Tuning: Nicht alles, was toll aussieht, ist erlaubt
Breite Reifen, Edelstahlfelgen, Zwillingsauspuff, geriffelte Bleche im Fußraum – die Welt des Tunings ist für Bastelfreaks scheinbar ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Aber Vorsicht: Viele bauliche Veränderungen müssen von der Kfz-Zulassungsstelle abgesegnet und im Fahrzeugschein eingetragen werden, einige gefährden sogar den Verkehr und sind deshalb nicht zugelassen.

Jede noch so kleine bauliche oder technische Änderung kann die Betriebserlaubnis gefährden – beispielsweise Frontspoiler, Heckflügel, getönte Scheiben oder Zusatzscheinwerfer. Wirken sich die Veränderungen auf die Verkehrssicherheit, das Abgas- und Geräuschverhalten oder die Fahrzeugart aus, erlischt die Betriebserlaubnis. Ein solches Fahrzeug würde bei einer Verkehrskontrolle aus dem Verkehr gezogen. Und das hätte erhebliche Konsequenzen für Halter und Fahrer, nämlich sechs Punkte in Flensburg. Noch schlimmer: Bei einem Unfall müssen Halter und Fahrer des Fahrzeugs zumindest teilweise für die Schäden haften.

Nicht zulässig ist beispielsweise eine Unterbodenbeleuchtung, da zusätzliche Lichtquellen zur Ablenkung beitragen und die Erkennbarkeit eines Autos erschweren. Auch beim Motorsound gibt es für „sportliches Klangdesign“ klare Grenzen. Tuningteile brauchen ein so genanntes Teilegutachten, damit das Fahrzeug die Betriebserlaubnis behält. Gibt es ein solches Gutachten nicht, muss es von einer Technischen Prüfstelle angefertigt werden. Die jeweiligen Veränderungen am Fahrzeug werden dann in die Fahrzeug-Papiere eingetragen. Auf alle Fälle empfiehlt es sich, vor Umbaumaßnahmen den Rat einer technischen Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) einzuholen. Das erspart unnötigen Ärger und Kosten.

Bei der IAA im September in Frankfurt war eine ganze Halle dem Thema Tuning gewidmet.

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Breiter, schneller, tiefer
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